Steuerprüfung und häufigste Mängel bei der Verrechnungspreisbestimmung
Der allgemeine Ablauf der Steuerprüfung ist in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes Nr. 563/2009 Slg. über die Steuerverwaltung (Steuerordnung) und über Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze geregelt. Zweck der Steuerprüfung ist die Überprüfung der Verfahren des Steuerpflichtigen bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen, d.h. ob er eine geeignete Verrechnungspreismethode gewählt hat, ob er über ausreichende Dokumentation zu den überprüften Transaktionen verfügt, ob er transparent Erklärungen zu einzelnen Fällen abgeben kann, ob er die richtige Basis für die Vergleichbarkeitsanalyse gewählt hat und somit ausreichend die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei abhängigen Transaktionen nachweisen kann, die er im betreffenden Steuerjahr durchgeführt hat.
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